T 07247-3982053
F 07247-  948477
Kirchfeldstr. 15
76706 Dettenheim

Mobil 0176-64110562
kontakt@hechler-oberacker.de
www.hechler-oberacker.de




Unabhängig und Unparteiisch

Für meine Arbeit als Sachverständiger ist ein unabhängiges und unparteiisches handeln eine der grundlegenden Voraussetzungen. Dies gilt für die öffentliche Bestellung auf dem Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ ebenso wie bei der Immobilienbewertung.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind zudem darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.