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Auftraggeber und Aufgaben

Öffentlich bestellte sowie geprüfte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachten tätig. Das heißt: zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit und vermeiden ggf. einen langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen Rechtsstreit.

Die Aufgaben bei der Sachverständigentätigkeit bei Schäden an Gebäuden sind vielfältig. Sie umfassen gerichtliche und private Gutachten, Schiedsgutachten, Bauschadensanalysen, Beweissicherungen vor dem Beginn von Baumaßnahmen, die Beratung und die Erstellung von Sanierungskonzepten mit Kostenbewertung, den Immobiliencheck beim Erwerb einer Immobilie, die Abnahmebegleitung sowie die baubegleitende Qualitätskontrolle nach GTÜ-Standard.

Die Fragestellungen bei Bauschadensgutachten beziehen sich in der Regel auf die Ermittlung von Tatsachen zu aufgetretenen Schäden, ob es sich bei den Schäden um Mängel handelt, was die Ursache für die Mängel sind, welche Maßnahmen zur Mängelbeseitigung erforderlich sind, wer für den Mangel verantwortlich ist und welche Kosten für die Beseitigung der Mängel erforderlich sind.

Bei der Bewertung von Immobilien erstrecken sich die Aufgaben auf Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum.
Die überschlägige Wertermittlung und Vorab-Prüfung, basierend auf örtlichen Marktdaten, kann Ihnen bei steuerlichen Anlässen (Erbschaft, Entnahme etc.) oder Erb- und Ehe- Streitigkeiten aufzeigen, ob sich ein umfassendes gerichtsfestes Verkehrswertgutachten überhaupt lohnt.

Beim Erwerb einer Immobilie stellt sich für den Kaufinteressenten oftmals die Frage, ob der geforderte Preis gerechtfertigt ist, ob am Objekt Mängel, eventuell auch gravierende, vorhanden sind und welche Kosten für die Sanierung zusätzlich zum Kaufpreis noch hinzukommen. Eine unabhängige Beratung ist hierbei unabdingbar.

Aufgrund meiner gebündelten Fachkompetenz auf den Gebieten Schäden an Gebäuden und der Immobilienbewertung kann ich meinen Kunden dieses umfassende Leistungsspektrum anbieten.

Die Auftraggeber sind u.a.:

Gerichte, Öffentliche und private Auftraggeber, Bauämter, Bauverwaltungen, Versicherungen, Banken, Rechtsanwälte, Immobilienfonds, Bauträger, Immobilienmakler, Privatauftraggeber, Industrie, Handwerk, Freiberuflich tätige Architekten/Ingenieure, Erbengemeinschaften etc.